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News_Hoffmatte_Gwatt 03. Mai 2017

Öffentliche Mitwirkung zur Überbauungsordnung Hoffmatte im Gwatt

Neben dem Standort der Hoffmann Neopac AG im Gwatt soll eine neue Überbauung entstehen. Im Juni 2016 wurde die Öffentlichkeit über das geplante Projekt informiert. Zur Realisierung ist eine Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung erforderlich. Die Unterlagen liegen nun zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Die Hoffmann Neopac AG verfügt an ihrem Standort an der Eisenbahnstrasse in Thun über eine ungenutzte Fläche von rund 35‘700 m². Auf diesem Areal soll eine Überbauung mit Wohnungen und einem Zentrum für Wohnen im Alter entstehen. Die Landreserve liegt aktuell in der Arbeitszone. Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, bedarf es einer Zonenplanänderung. Neu wird die Fläche in einer Zone mit Planungspflicht liegen und zur Sicherung des geplanten Projekts wird eine Überbauungsordnung erlassen. Zu dieser Zonenplanänderung und der Überbauungsordnung ist nun die Meinung der Öffentlichkeit gefragt.

Gut durchmischtes Wohnquartier

Das der Planung zugrunde liegende Projekt ist das Resultat eines Architekturwettbewerbs, den die Hoffmann Neopac AG im letzten Jahr in Zusammenarbeit mit der Stadt Thun sowie der Frutiger AG ausgeschrieben hatte. Gewonnen hat den Wettbewerb das Architekturbüro Husistein & Partner AG aus Aarau. Es umfasst neben einer Wohnüberbauung mit rund 180 Wohnungen ein Altersheim mit 104 Pflegeplätzen und 50 Alterswohnungen. Das Altersheim soll von der Stiftung Wohnen im Alter (WiA) betrieben werden. Bei dem Projekt handelt es sich um eine städtebaulich und architektonisch hochwertige Quartiererweiterung mit einer lebendigen Durchmischung. Mit der Umnutzung der Fläche zeigt die Stadt Thun exemplarisch auf, wie Siedlungsentwicklung nach innen auf qualitätsvolle Art und Weise erreicht werden kann.

Das weitere Verfahren

Nach der öffentlichen Mitwirkung wird die Planung dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Prüfung eingereicht. Danach erfolgt die öffentliche Planauflage. Die Genehmigung für die Zonenplanänderung erfolgt in Kompetenz des Stadtrats. Die Überbauungsordnung wird vom Gemeinderat genehmigt. Läuft alles wie vorgesehen, liegt Mitte 2018 die rechtsgültige Planung vor. Für das Bauprojekt wird anschliessend ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt.

Informationsveranstaltung

Der Stadt Thun ist die umfassende Information der Quartierbevölkerung ein grosses Anliegen. Deshalb findet am 15. Mai 2017 um 19.00 Uhr in der Kirche Gwatt eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Dort wird über die Planung informiert, die Bevölkerung hat die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Öffentliche Planauflage

Die Unterlagen der Zonenplanänderung und Überbauungsordnung liegen vom 4. Mai bis 2. Juni 2017 öffentlich auf und können im Auflageraum der Stadtverwaltung an der Industriestrasse 2 während der ordentlichen Bürozeiten oder unter www.thun.ch/mitwirkung eingesehen werden. Anregungen oder Einwände sind innerhalb der Auflagefrist an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun oder planungsamt@thun.ch einzureichen.

Auskünfte an die Redaktionen:

  • Gemeinderätin Marianne Dumermuth, Vorsteherin der Direktion Stadtentwicklung, Tel. 079 793 47 52
  • Susanne Szentkuti, Stadtplanerin/Co-Leiterin Planungsamt, Tel. 033 225 86 67

Kontakt Presse

Cornelia Schmid

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Hoffmann Neopac AG
Wenn Sie mehr wissen möchten: Aktuelle Meldungen über das Mutterunternehmen von Neopac.
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